Versprechen sind zum brechen da
Stuttgart Inkasso | 5. September 2011 — Immer wieder kommt es vor, dass man mit einem Schuldner eine Ratenzahlung zur Tilgung seiner Schulden vereinbart. Man kommt i…
Das gilt nicht nur dann, wenn er völlig unrealistische Erwartungen hat was die (gesetzlichen) Möglichkeiten angeht, sondern hin und wieder auch, wenn es darum geht Geld in eine Sache zu investieren.
Erst vor kurzem erhielt ich ein neues Mandat, in dem momentan das Insolvenzverfahren gegen den Schuldner läuft. Der Gläubiger ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass die vom Schuldner hinsichtlich seines Einkommens gemachten Angaben falsch sind. Zudem ist der Schuldner laut Insolvenzgericht unbekannten Aufenthalts und aller Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren gegen ihn in Kürze sowieso mangels Masse eingestellt.
Der Gläubiger wollte hier unbedingt eine Einwohnermeldeamtsauskunft eingeholt haben, weil er der Aufenthaltsermittlung des Insolvenzgerichts sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht traute. Wie zu erwarten erhielten wir die Auskunft, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen sei. Somit hätte der Gläubiger sich die Ausgaben sparen können.
Aber damit nicht genug. Wenn es nach ihm gegangen wäre, hätten wir direkt einen Detektiv beauftragt, der den Schuldner ein paar Tage beschatten sollte, nachdem er ihn erstmal ausfindig gemacht hat. Alles Kosten, in nicht gerade geringer Höhe, die während des Insolvenzverfahrens durch niemand erstattet werden.
Nach einiger Diskussion konnten wir uns dann aber letztlich doch darauf einigen, erstmal abzuwarten, was das Insolvenzverfahren noch bringt. Sollte dann die Zwangsvollstreckung wieder möglich sein werden wir kurzfristig überlegen welche Maßnahmen Sinn machen und welche Kosten hierbei vertretbar sind.
Meistens hat man es ja eher mit der Sorte Mandanten zu tun, die jeden Cent zweimal umdrehen, bevor sie ihn in so eine Sache stecken. An sich ist das ja auch durchaus verständlich…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. April 2011 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.
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