Manchmal kommt einem doch die Galle hoch!

Ich vertrete derzeit einen Arbeitnehmer in einer Kündigungsschutzsache und zusätzlich noch per Klagewerweiterung auf Zahlung von an die 20.000,00 EUR brutto für rückständige Gehälter (die natürlich auch nie in tarifvertraglicher Höhe gezahlt wurden, obwohl der Tarifvertrag Anwendung findet - leider sind da aber auch sehr kurze Ausschlussfristen drin im Tarifvertrag, sonst wär es noch mehr), Urlaubsgeld, Überstunden, Urlaubsabgeltung und eigene Verauslagungen für Arbeitsmaterial und Sprit für das Firmenfahrzeug.

Gekündigt wurde Ende August aus weitestgehend erdichteten verhaltensbedingten Gründen (es gab zwar tatsächlich Gründe aber für mehr als eine Abmahnung reichen die nicht) mit dem Ergebnis, dass er seit dem Zeitpunkt kein Gehalt mehr kriegt, was angesichts der Summe in der Klageerweiterung ja auch schon vorher maßgeblich der Fall war. Soweit ist das bis hier hin jetzt nicht so furchtbar spektakulär. Für den Betroffenen ist es zweifelsohne ein unerträglicher Zustand, aber ich habe das durchaus häufiger in solcher oder ähnlicher Konstellation; schlimm genug!

Im Prinzip wär das alles gar nicht mal so dramatisch, weil der Betroffene über den Kündigungszeitpunkt bis heute arbeitsunfähig erkrankt ist, woraus sich ein fortlaufender Anspruch auf Krankengeld ergibt und das Arbeitsamt da zunächst mal außen vor ist (angenehmer Nebeneffekt dabei: das Krankengeld ist höher, als das Arbeitslosengeld).

Nun hat es allerdings der Arbeitgeber trotz mehrfacher Aufforderung durch die Krankenkasse bislang nicht für nötig befunden, diese blöde Entgeltbescheinigung für die Berechnung des Krankengeldes auszufüllen und abzuschicken. Da vorher das Gehalt meist in bar ausgezahlt wurde, haben hier auch die kreativsten Methoden einer Hochrechnung zu keinem Ergebnis geführt und das, obwohl hier wirklich die Mitarbeiter der Krankenkasse sehr viel Energie dafür aufwenden, dass dem Mann endlich mal Geld zukommen kann. Das muss man wirklich sagen: die sind da toll!

Hinsichtlich der Bescheinigung für die Kasse habe ich zwischenzeitlich eine einstweilige Verfügung erwirkt (siehe auch hier: http://stuwal.blog.de/2011/11/22/vereidigung-statt-verhandlung-12204029/ ) und hierzu auch schon die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Aber heute erfahre ich von der Mitarbeiterin bei der Krankenkasse, diese habe durch Zufall mitgekriegt, dass da bereits ein Insolvenzverfahren beantragt sei! Nach Telefonat mit der vorläufigen Isolvenzverwalterin (die auch recht unbürokratisch schon mal die Forderung aufgenommen hat) stellt sich heraus, dass der erste (!) Antrag vom 12.08.2011 ist - also kurz vor der Kündigung, die ja angeblich rein verhaltensbedingt ist!

Das erklärt zumindest menschlich betrachtet durchaus das allgemeine Abtauchen der Gegenseite. Aber selbst in einem Insolvenzverfahren kann man durchaus mal eben diese Bescheinigung ausfüllen. Und wenn man da möglicherweise etwas unlaute…

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Themen: Prinzip , Arbeitsamt

Erschienen 9. Dezember 2011 auf http://stuwal.blog.de.

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