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Manche sind gleicher als gleich

am 05.04.2006 von http://37sechsblog.de

Auf diese Weise kann einem (beispielsweise wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten) unliebsam gewordenen Mitarbeiter gekündigt werden, auch wenn alle anderen Beschäftigten regelmäßig …

SAP-Belegschaft will nicht betriebsberaten werden

mepHisto-bLAWg / Nicht alle Beschäftigten werfen sich dieser Tage so bereitwillig wie die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die starken Arme von Gewerkschaften. Erneut ist jetzt ein Vorstoß der IG Metall gescheitert, einen Fuß in die Tür bei SAP zu

ÄLTERE ARBEITNEHMER

LawBlog / Ab heute können ältere Arbeitnehmer einfacher gekündigt werden. Bisher gab es bei Beschäftigten ab 57 Jahren immer das Problem, dass der Arbeitgeber nach einer Kündigung das Arbeitslosengeld erstatten musste. Diese Regelung ist im Rahmen diver

Minderleistung als Kündigungsgrund

Recht und Alltag / Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 25.01.2006 (Az.: 9 Sa 786/05) dürfen Arbeitgeber leistungsschwachen Mitarbeitern erst dann kündigen, wenn sie sie zuvor abgemahnt und ihnen danach eine Bewährungschance gegeben

Arbeitsrecht: Kündigungsschutz für die Altbelegschaft: Keine Berücksichtigung von Ersatzeinstellungen!

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Bekanntlich ist zum 1. Januar 2004 das Kündigungsschutzgesetz hinsichtlich seines Anwendungsbereichs geändert worden. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nunmehr nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 beschäftigen Arbeitnehmern. Der Gesetzgebe

BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Ar

BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Ar

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Andreas Skowronek

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