Manche lernen es nie

Der nette gewerbliche ebay-Verkäufer will mir vierzehn Tage Rückgaberecht gewähren und gibt in der Widerrufsbelehrung auch freundlicherweise seine Telefonnummer an. - OLG Frankfurt 6 U 158/03: Angabe von Telefonnummer in Widerrufsbelehrung unzulässig - KG Berlin Az. 5 W 156/06, zur Widerrufsfrist bei ebay Da läuft sicher einigen Kollegen wieder das Wasser im Munde zusammen.

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Themen: Telefonnummer , Ebay , Titelseite , Kollegen , Olg Frankfurt , Wasser , KG Berlin
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 23. Dezember 2007 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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