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Manche Abmahnung lohnt bald nicht mehr

am 17.11.2006 von LawBlog

Die Bundesregierung hat ihre Pläne konkretisiert, dass Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen im Bagatellbereich künftig nicht mehr außer Verhältnis zum Anlass stehen. In einfachen, nichtgewerblichen Fällen sollen die Kosten auf 50,00 € begrenzt werden.
Rechteinhaber sollen einen Auskunftsanspruch gegen Provider erhalten. Allerdings können sie die Herausgabe von Nutzerdaten nur …

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