Man kann es ja mal versuchen

Der Mandant verteidigt sich in einem Ermittlungsverfahren derzeit durch Schweigen. Dazu hatte ich ihm aufgrund der unübersichtlichen Sachlage und auch sonst sowieso geraten. Dies umso mehr, als dass im Rahmen einer Durchsuchung diverse Datenträger beschlagnahmt wurden, die nun auf ihre Auswertung warten.

Da die Akteneinsicht nichts wirklich substantielles ergab, empfahl ich der Staatsanwaltschaft, die Sache einzustellen und die beschlagnahmten Gegenstände herauszugeben.

Die Reaktion hierauf war die Mitteilung, dass eine Einstellung vorerst nicht in Betracht käme. In Anbetracht der langen Dauer der Auswertung der Datenträger, die der Beschuldigte doch sicher würde zurück haben wollen, würde man doch aber eine Einlassung empfehlen.

Ziel der Sache: “Beschuldigter sag was, damit wir Dir mindestens eine Auflage aufbrummen können und uns selbst nicht die Mühe machen müssen, die Datenträger auszuwerten!”

Ich weiß noch nicht, was der Mandant dazu sagen wird. Vielleicht hat er ein wenig das Gefühl, Opfer eines § 240 StGB zu sein. Ich habe aber jedenfalls die Vermutung, dass auf die beschlagnahmten Datenträger nicht angewiesen ist und somit auf das “Angebot” pfeifen wird. Und aller Voraussicht…

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Themen: Ermittlungsverfahren , Opfer , Schweigen , Datenträger

Erschienen 8. September 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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