Mal wieder GEZeigt ...
am 08.01.2007 von Weblawg.de
„... Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen
Die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Autoradios durch den Norddeutschen Rundfunk. Sie meint, sie halte die Autoradios schon nicht zum Empfang bereit, wie dies aber für die Erhebung von Rundfunkgebühren erforderlich sei. Vielmehr biete sie die Geräte nur zum Verkauf an, so dass grundsätzlich Rundfunkgebühren für diese Autoradios nicht erhoben werden könnten. Jedenfalls sei sie aber nach der Ausnahmevorschrift in § 5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren befreit. Danach könnten Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit dem Verkauf von Rundfunkempfangsgeräten befassten, Geräte für Vorführzwecke gebührenfrei zum Empfang bereithalten. Diese Voraussetzungen erfülle sie ebenso wie z.B. die Geschäfte des Radiofachhandels.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist in seinem Urteil vom 19. Dezember 2006 (Az. 10 LC 73/05) der Ansicht der Klägerin nicht gefolgt. Es hat entschieden, für die Gebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte reiche es aus, dass der Rundfunkteilnehmer die Möglichkeit hat, das angebotene Rundfunkprogramm zu empfangen. Ob der Rundfunkteilnehmer die Radiogeräte tatsächlich zum Empfang von Rundfunksendungen nutzt oder sie nur zum Verkauf anbietet, ist nicht entscheidend. Auch eine Ausnahme von der grundsätzlichen Gebührenpflicht liegt für die Klägerin nicht vor. Denn die …
Rundfunkgebühren für Autohäuser
Blickpunkt Recht & Steuern / Autohäuser müssen nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für die Autoradios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren bezahlen. In dem jetzt vom OVG entschiedenen Fall wehrte sich die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, gegen…
Rundfunkgebühren für Autohäuser
Blickpunkt Recht & Steuern / Autohäuser müssen nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für die Autoradios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren bezahlen. In dem jetzt vom OVG entschiedenen Fall wehrte sich die Klägerin, die …
Autohändler muss nur für ein Autoradio Rundfunkgebühren bezahlen
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Ein Autohändler muss nicht für alle Radiogeräte in Kraftfahrzeugen, die Kunden zum Verkauf vorgeführt oder von diesen Probe gefahren werden, Rundfunkgebühren bezahlen. Die Rundfunkgebührenpflicht ist vielmehr bei Entrichtung der Ge…
OVG Lüneburg: Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen
Rechtblog / Wer als Betreiber eines Autohauses Autos vorführt, in die Radios eingebaut sind, muss Rundfunkgebühren zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen in Lüneburg vom 19.12.2006 hervor (Az.: 10 LC 73/05). Quelle: Beck …
Keine Rundfunkgebühren für ALDI-Filiale
Handakte WebLAWg / Wenn ein Geschäft Fernseh- und Rundfunkgeräte ohne Vorführung zum Verkauf anbietet, muss es keine Rundfunkgebühren zahlen. Dies hat jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. Geklagt hatte eine Gesellschaft, die mehrere Filial…
Rundfunkgebühren beim Discounter
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Reigen sich widersprechender Urteile über die Rundfunkgebührenpflicht für Händler und Verbrauchermärkte geht weiter. Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs besteht keine Verpflichtung zur Zahlu…
Rundfunkgebühren für Verbrauchermärkte
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main unterliegen Verbrauchermärkte, die TV-Geräte (etwa im Rahmen einer Sonderaktion) verkaufen, der Rundfunkgebührenpflicht. Das Gericht ist der Ansicht, dass auch diese Verbrauchermärkte Rundf…
VGH ( BV 06.1073) Keine Gebührenfreiheit für tragbare Rundfunkempfangsgeräte in eigener Ferienwohnung
Recht für Verbraucher / eine Gebührenfreiheit für tragbare Rundfunkempfangsgeräte in eigener FerienwohnungDer Rundfunkgebührenpflicht unterliegen auch tragbare Empfangsgeräte, die ein Rundfunkteilnehmer nur für wenige Wochen im Jahr in eine eigene Ferienwohnung mitnim…
Keine Rundfunkgebührenpflicht für originalverpackte Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte bei Sonderaktionen
Recht und Alltag / Die Klägerinnen in drei Verfahren (ALDI, Plus und Kaisers/Tengelmann) sind große Lebensmitteldiscounter, die bei Sonderverkaufsaktionen auch Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte verkaufen. Dabei bleiben die Geräte originalverpackt und werden den…
Keine Rundfunkgebühr für Kfz-Händler
Recht und Alltag / Allein der Umstand, dass ein Autohändler im Besitz eines roten Nummernschildes ist, rechtfertigt nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26.06.2007 (Az.: 1 K 1818/06.KO.) Der KlÅ
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Die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Autoradios durch den Norddeutschen Rundfunk. Das Nds. Oberverw…
