Mal wieder: Ein Amtsgericht zum Thema E-Mail-Spam
am 23.01.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlDieses Mal war das Amtsgericht München an der Reihe, einer geradezu humoristisch unterhaltsamen amtsgerichtlichen Tradition zur Spam-E-Mailrechtsprechung alle Ehre zu machen.Wie der Beck-Verlag berichtet, war Gegenstand eines dortigen einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az.: 161 C 29330/06, rechtskräftig) die Frage, ob die unaufgeforderte Versendung einer E-Mail mit der Frage, ob man in einen Werbe-E-Mailverteiler aufgenommen werden wolle, unzulässig ist. Das AG München beantwortet diese Frage mit einem Nein.Wäre die Entscheidung einigermaßen nachvollziehbar begründet, hätte keiner daran etwas auszusetzen. Auch Urteile, die im Ergebnis falsch sind, können wertvolle Beiträge zur Rechtspflege sein, wenn sie sich mit den aufgeworfenen Fragen angemessen beschäftigen.Das Amtsgericht wäre aber natürlich nicht das Amtsgericht, wenn es das Urteil in gewohnter Amtsgerichts-Manier mit haarsträubenden Argumenten im Erlebnisaufsatzstil stützen würde.Der Antragssteller hatte an einem Tag vier E-Mails von der gleichen Person an seine vier E-Mail-Adressen bekommen. Die E-Mails enthielten die Aufforderung, innerhalb von vier Tagen einen Bestätigungslink anzuklicken, sofern weitere E-Mails gewünscht würden. Sollte dies nicht geschehen, würde der Empfänger automatisch von der Versandliste gestrichen. Hierdurch sah sich der E-Mail-Empfänger dermaßen gestört, dass er vor dem AG einen Antrag auf Untersagung der Zusendung solcher E-Mails durch den Versender stellte.Das AG verneinte eine unzumutbare Belästigung des Antragstellers. Grundsätzlich bestehe zwar ein Anspruch gegen die Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails. Dieser Anspruch dürfe aber nicht dazu führen, dass jeglicher Verkehr auf elektronischem Postwege so risikobehaftet sei, dass er faktisch verhindert werde. Viele Internetnutzer begrüßten die …
AG München: Double-Opt-In - Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens löst noch keinen Unterlassungsanspruch aus und stellt keine unzumutbare Belästigung dar.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das so genannte Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und reicht aus, um hinsichtlich unerwünschter E-Mail-Werbung einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen durch Dritte zu verhindern. 2. Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer…
AG München: Double-Opt-In belästigt nicht
LawBlog / Das Amtsgericht München hält es nicht für rechtswidrigen Spam, wenn einem Empfänger per E-Mail der Eintrag in einen E-Mail-Verteiler angeboten wird. Es wies deshalb die Klage eines Mannes ab, der an einem Tag vier E-Mails über seine vier Postfä…
Angeblich keine unzumutbare Belästigung
Aktiv gegen Spam / Das Amtsgericht München entschied durch Urteil vom 16.11.2006 (Az.: 161 C 29330/06, rechtskräftig), daß das Double-Opt-In-Verfahren keine unzumutbare Belästigung darstelle. Die unaufgeforderte Übermittlung einer eMail mit…
Hanseatisches OLG: Streitwert bei E-Mail-Spam 3.000,00 EUR - Im Fall von E-Mail-Spam orientiert sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstellers, durch die (unerwünschte) E-Mail-Werbung nicht belästigt zu werden.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Fall von E-Mail-Spam orientiert sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstellers, durch die (unerwünschte) E-Mail-Werbung nicht belästigt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004 - Az. VI ZR 65/04). Dieses Interesse kann…
AG Berlin Mitte: Angebliche Confirm-Mails und unzulässige E-Mail-Werbung - Das Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und ausreichend, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und stellt keine unzumutbare Bel
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails können einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Auch Angehörige freier Berufe (hier: Rechtsanwaltschaft) können sich hierbei auf das Recht des eingerichteten und a…
AG Köln: Dürfen Rechtsanwälte Spam-E-Mails versenden?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Köln (Urt. v. 07.09.2006 - Az.: 118 C 142/06) hatte darüber zu entscheiden, ob der Empfänger einer ungewollten Werbe-Mail einen Unterlassungsanspruch hat, wenn der Versender ein Rechtsanwalt.Im vorliegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt Spam-…
