Mal wieder: “Die erste Stunde beim Rechtsanwalt ist ja umsonst”
Die Mandantin hat einen dringenden Fall, der ihr am Herzen liegt. Wir besprechen die Angelegenheit kurz vorab, dann machen wir einen
Termin aus.
Dann will sie sich mit den folgenden Worten verabschieden:
Gut, ich komme dann bei Ihnen vorbei. Die erste Stunde ist ja beim Rechtsanwalt umsonst.
Nein, auch die erste Stunde bei einem Rechtsanwalt kostet bereits Geld. Um mit dem Mythos, der auch im Internet zu finden ist, gleich
einmal aufzuräumen hier die passende Vorschrift aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
§ 34 RVG Beratung, und Mediation (1) Für
einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit
zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2
Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der
Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt
die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung ei…
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