Bologna Prozess Jura: Neues zur Debatte um “Jura Bolognese”
Juristisches bei unfehlbar.net | 24. April 2008 — Einmal mehr widmet sich die FAZ dem Thema “Bologna für Juristen” und lässt dabei in ihrer heutigen Ausgabe unter “Staat und R…
Die Vorteile des Bologna-Modells für die Studierenden sind nicht zu übersehen: Erleichterung des Studiums durch eine modularisierte Struktur ohne Blockprüfungen nach Studienende, Anreiz zur kontinuierlichen Mitarbeit, Transparenz des Prüfungsstoffs, absolute Verwirklichung des Grundsatzes Wer lehrt, prüft, Ausschaltung von Zufallsfaktoren, die mit den Blockprüfungen unvermeidbar verbunden sind, Steigerung des Selbstvertrauens der Studierenden sowie des Vertrauens in die Gerechtigkeit der Prüfungen, deutliche Minderung der Prüfungsangst, Verkürzung der Prüfungszeiten, Rückgang der Studienschwund- und -abbrecherquoten (zusammen etwa 50 Prozent), Beseitigung des Repetitorenunwesens, frühe Öffnung des Arbeitmarkts mit dem Bachelor als berufsqualifizierendem Abschluss. Das Zitat stammt aus einem FAZ-Artikel aus der Feder von Dr. Herrmann Stephan, seines Zeichens Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung in der Hessischen Staatskanzlei und langjähriger Präsident des Justizprüfungsamtes. Uns ist weiterhin nicht ganz klar, wie das Abschichten des Stoffs der notwendigerweise vernetzten Denk- und Arbeitsweise des Juristen genügen soll. Wer ein juristisches Staatsexamen hinter sich hat, weiß doch genau, dass dieses "Zusammenbringen der Wissensinseln", das "Lernen in Wellen", wesentlicher, ja konstituierender Inhalt der Vorbereitung ist. Fiele diese Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung ersatzlos weg, würden die Studenten im Wesentlichen auf einem Niveau der großen Scheine ins Referendariat bzw. - wenn auch dieses wegfallen soll - ins Berufsleben, also vor und hinter den Richtertisch, stolpern. Wer hier darauf setzt, dass die Studenten sich den "großen Fall" in freiwilliger Heimarbeit und ohne den Druck eines zu absolvierenden Examens am Horizont erarbeiten würden, verkennt einen weiteren Grundsatz der Juristenausbildung: "Gelernt wird nur, was auch geprüft wird." Zur Vollständigkeit gehört auch, dass ein Vorgehen nach dem Grundsatz "Wer lehrt, prüft" sowohl Auswirkungen auf die Qualität als auch auf die Vergleichbarkeit der Abschlüsse hat. Insoweit kann auf die Erfahrungen m…
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Weblawg.de | 16. Mai 2007 — "... Die von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zur Reform der Juristenausbildung hat …
Jurabilis | 23. Oktober 2008 — Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die von ihrer nordrhein-westfälischen Amtskollegin Müller-Piepenkötter vorgestellte…
Fokus Familienrecht | 2. Mai 2011 — ... und bin so klug als wie zu vor. Das ist auch die Meinung des hessischen Justizministers Jörg Uwe Hahn ( FDP) der deshalb die …