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Mal wieder an die frische Luft

am 15.01.2008 von http://www.lawblog.de

Das Bundeskriminalamt soll auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Pfarrer vorbeugend abhören dürfen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Im neuesten Entwurf des BKA-Gesetzes soll stehen, dass hierfür schon “Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” ausreicht.
Dazu merkt der Autor des Artikels an:
Die genannte Einschränkung - bei „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ - ist minimal, denn die neuen Befugnisse im BKA-Gesetz dienen ja gerade der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, der üblicherweise „Leib, Leben oder Freiheit“ bedroht.
Wie …

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