Mal sehen ob’s dieses mal klappt?

In einer Zwangsvollstreckungssache die ich im Frühjahr 2009 ohne Titulierung übernommen habe schien die Sache bisher ziemlich aussichtslos.

Bereits im Sommer versuchte der Schuldner uns zu linken, in dem er eine Ratenzahlung anbot. Die umgehend zugeschickte Teilzahlungsvereinbarung fand jedoch den Weg bis heute nicht zurück zu mir. Selbstverständlich wurde auch nicht ein Cent bezahlt.

Daraufhin beantragten wir im Herbst den Mahnbescheid und erhielten wenig später auch den Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner. Die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ergab, dass dieser bereits 2008 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und im Mai 2009 ergänzt hat.

Das angeforderte Vermögensverzeichnis war wenig hilfreich, da er angab, was zu dem Zeitpunkt wohl auch richtig gewesen ist, dass er arbeitslos ist. Konten seien nicht vorhanden, dafür habe er Unterhaltsverpflichtungen für insgesamt vier Kinder.

Durch den Schuldner selbst haben wir jedoch erfahren, dass er seit 2009 als selbstständiger Handwerker arbeitet. Da die Mandantschaft momentan kein weiteres Geld in die Sache stecken wollte, vereinbarten wir die Sache einige Zeit ruhen zu lassen.

Routinemäßig hatte ich heute wieder die Akte in der Hand und rief daraufhin bei dem Schuldner an um vielleicht doch noch etwas zu erreichen. Wider erwarten war er zuhause und bot auf Nachfrage hin an, R…

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Themen: Auskunft , Herbst , Eidesstattliche Versicherung , Gerichtsvollzieher , Schuldner , Vollstreckungsbescheid
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 26. Januar 2010 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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