Frühes Weihnachtsgeschenk
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Ein Schuldner versucht schon seit geraumer Zeit sich vor dem bezahlen zu drücken. Bisher leider all zu oft mit Erfolg.
Die ursprüngliche Forderung hat sich mittlerweile mehr wie verdoppelt. Die durch den Mandanten erstattete Strafanzeige wegen Betrug sowie wegen falscher Versicherung an Eides Statt wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft wegen § 154 Abs. 1 StPO eingestellt bzw. von der Verfolgung abgesehen. Gegen den Schuldner ist laut Staatsanwaltschaft bereits in einem anderen Fall eine Strafe verhängt worden, so dass die Strafe die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.
Der Gute muss also deutlich mehr auf dem Kerbholz haben, als ein Betrug sowie eine falsche Versicherung an Eides Statt.
Da er sonst nie zu erreichen ist, weder telefonisch, noch per Post noch persönlich bzw. sich grundsätzlich verleugnen lässt, werde ich es heute noch einmal versuchen. Irgendwann muss er ja mal daheim sein. Außerdem hat er ein Fahrzeug, bei dem sich eventuell die Pfändung noch lohnen könnte. Vielleicht lässt er da ja was raus.
Notfalls wird er demnächst erneut die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, da seine Angaben nachweislich nicht mehr aktuell sind, bzw. es teilweise nie waren.
Mal sehen, ob er heute da ist. Ich würde mir ja zu gerne die Fortsetzung seiner mittlerweile fast schon legend…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Juni 2010 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.
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