Mal wieder eine Bagatellkündigung – wegen 1,8 Cent

Ein angestellter IT-Experte, seit 19 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt, wird durch diesen gekündigt. Grund: Der gekündigte Arbeitnehmer lud den Akku seines Elektrorollers im Betrieb auf. Der Wert des dabei verbrauchten Stroms beträgt 1,8 Cent. Gegen die Kündigung legte der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage ein. Das ArbG Siegen erklärte in seinem Urteil die Kündigung schon in erster Instanz für unwirksam. Darüber wurde hier schon berichtet.

Nun entschied auch das LAG Hamm (Urteil vom 02.09.2010 – Az. 16 Sa 260/10).

Die Begründung des Urteils vom LAG sind unter anderem der Fakt, dass der Arbeitnehmer sich 19 Jahre lang nichts zuschulden gekommen lassen hat. Außerdem sei der Schaden (1,8 Cent) zu gering, als dass er eine Kündigung rechtfertige. Weiterhin hat der Arbeitgeber da…

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Themen: Kündigung , Lag Hamm , Bagatellkündigung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 3. September 2010 auf http://lynch04.wordpress.com.

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