„Making the internal market work” – wie die Kommission den Binnenmarkt zum Funktionieren bringen will

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Bereits seit den 1990er Jahren hatte die Europäische Union mit verschiedenen Richtlinien die Weichen für die Realisierung eines einheitlichen europäischen Energiebinnenmarkts gestellt. Zuletzt wurde dazu im Jahr 2009 das sogenannte Dritte Binnenmarktpaket Strom und Gas verabschiedet. Neben gas- und stromspezifischen Themen beinhaltet dieses Paket umfangreiche Regelungen zum Verbraucherschutz, zur Entflechtung, zur Versorgungsqualität und Sicherheit sowie zu den Aufgaben nationaler Regulierungsbehörden und der daraufhin neu gegründeten Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen Energieregulierungsbehörden (ACER).

Bei der Umsetzung dieses Pakets sind allerdings längst nicht alle Staaten vorbildlich. In Deutschland wurde das Dritte Binnenmarktpaket immerhin bereits im Sommer 2011 durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umgesetzt und damit nur wenige Monate nach Ablauf der von der Kommission festgesetzten Umsetzungsfrist Anfang März 2011. In zahlreichen anderen Mitgliedstaaten ist jedoch auch nach mehrfachen Aufforderungen durch die Kommission noch keine oder zumindest keine vollständige Umsetzung in Sicht.

Daher ist es kein Wunder, dass die Kommission jetzt nachlegt. In (dem Entwurf) einer Mitteilung mit dem Titel „Making the energy market work stellt sie fest, dass sich die EU derzeit nicht auf dem besten Weg zur Verwirklichung des Energiebinnenmarktes bis 2014 befindet. Trotzdem gibt es aber auch einige positive Entwicklungen zu verzeichnen: So haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend Anbieter auf dem Markt etabliert, die Preise seien durch mehr Wettbewerb gesunken und insgesamt sei der Markt transparenter und die Energieversorgung verlässlicher geworden.

Oberste Priorität ist jetzt aber, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Vorgaben des dritten Binnenmarktpakets umsetzen und ihren Blick nach außen und damit weg von nationalstaatlichen Maßnahmen wenden. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der Mitteilung Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV angedroht, sofern die Mitgliedstaaten ausstehende Umsetzungsmaßnahmen nicht alsbald vornehmen. Gleichzeitig werden aber auch Best Practice Guidelines in Aussicht gestellt, die die Mitgliedstaaten bewährte und praktikable Umsetzungsmethoden aufzeigen sollen.

Darüber hinaus hebt die Kommission einige Bereiche besonders hervor, in denen ihrer Ansicht nach dringender Handlungsbedarf besteht, darunter die Liberalisierung des Energiemarktes, die in einigen Mitgliedstaaten noch weit zurückliege. So sei der Energiemarkt in sieben Mitgliedstaaten immer noch zu 80 Prozent von den historisch etablierten Betreibern beherrscht. Um diesem Zustand abzuhelfen müsse der Markt transparenter und der Zugang zu Netzinfrastruktur für Neueinsteiger vereinfacht werden. Es müsste ein für alle Beteiligten geltender Rechtsrahmen geschaffen und auc…

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Themen: Verbraucherschutz , Regulierung , Wettbewerbs- Und Kartellrecht , Beihilfe , Erneuerbare Energien , Richtlinien , Wärme , Strom , Gas , Infrastruktur , Acer , Handel , Unbundling , Energie , Emissionshandel , Enwg , Smart Meter , Aeuv , Entflechtung , Energiehandel , Smart Grids , Netz , Netzzugang , Liberalisierung , Best Practice Guidelines , Daseinsvor , Demand-response-system , Drittes Energiebinnenmarktpaket , Energiebinnenmarkt , Energiespeichersystem , Kapazitätsmechanismus , Versorgungsicherheit

Erschienen 10. Oktober 2012 auf http://www.derenergieblog.de.

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