Majestic Filmverleih GmbH lässt über die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an dem Film “John Rabe” abmahnen
Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Majestic Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
– das so genannte “Filesharing” – abmahnen lässt. Gegenstand der ist eine vermeintliche Rechteverletzung an dem Film “John Rabe”.
Vertreten wird die Majestic Filmverleih GmbH dabei von der Kanzlei Waldorf Frommer. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Betroffenen ist anzuraten, die von den Waldorf
Rechtsanwälten formulierte nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen
Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.
Keinesfalls sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen
und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenl…
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