Mainzer Richter kämpft um Platz 1 im Wettbewerb für unglaubliche Geschmacklosigkeiten

Wegen einer verbalen Anspielung auf den Hitlergruß läuft gegen einen Richter am Mainzer Landgericht ein Untersuchungsverfahren. Dabei habe es sich aber nicht um eine rassistische Bemerkung gehandelt, sagte der Mainzer Landgerichtspräsident Willi Kestel am Donnerstag. Es werde aber geprüft, ob es Konsequenzen für den Juristen gebe, der weiterhin im Dienst sei. Der Richter bedauert Kestel zufolge inzwischen die Äußerung sehr. Der Mann sei «weit davon entfernt, dem rechten Lager nahezustehen». Die Bemerkung soll in einem Zivilprozess gefallen sein. Dabei sei es darum gegangen, ob ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen Jungen einen Fehler gemacht hatte. Das Kind ist seither im Schulterbereich gelähmt. Der Vorsitzende Richter habe dabei den Anwalt gefragt, welche Beeinträchtigungen der Junge habe. Der Anwalt demonstrierte dies laut Kestel mit ausgestrecktem Arm, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe streckte. Daraufhin soll der Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: «Für 1933 hätte es gelangt.» Der Richter habe aber dabei keinen Bezug auf den türkischen Jungen genommen, erklärte der Gerichtspräsident. Aus dem «Kreis der Richter» sei ihm der Vorfall dann später zugetragen worden, berichtete Kestel. Er räumte aber ein, dass man eine solche Bemerkung «eher am Stammtisch vermutet als in einem Gerichtssaal». Quelle: rhein-…

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Themen: Wettbewerb , Richter , Landgericht Mainz


Erschienen 1. September 2007 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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Kommentare zu "Mainzer Richter kämpft um Platz 1 im Wettbewerb für unglaubliche Geschmacklosigkeiten":

14. November 2007 von H.Schneider — Keine Seltenheit in Mainz.
Die Richterin am Amtsgericht Bäumler-Stolzer,
die ich erfolgreich als befangen abgelehnt habe,
verglich schriftlich die Wahrnehmung meiner Rechtsmittel
in einem Verfahren wegen Sorge- und Umgangsrecht mit dem
nationalsozialistischen "Vernichtungskampf" im Osten.
Hierbei zitierte sie den Begriff aus einer Rede Adolf
Hitlers vom 30.März 1941 vor der deutschen Generalität
in Bezug auf den geplanten Rußlandfeldzug.
Eine Umsetzung erfolgte im "Erlass über die Ausübung der
Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet Barbarossa" vom 13.Mai 1941.
Eine von mir geforderte Entschuldigung blieb aus.
29. Februar 2008 von T. Heinss — Seltenheit? Standard. Nur wenns politisch ist wird es halt sensibler gehandhabt.
Wen's interessiert: www.bundesverfassungsgericht.info, dort unter Familie.
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