Mainzer Blitzer: Es ist ein ES 3.0 geworden

Die Stadt Mainz misst ab dem 01.03.2011 Geschwindigkeitsübertretungen selbst. Um den klammen Stadtsäckel aufzufüllen, sagen die Einen. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sagen die Anderen.

Neuer Mainzer Blitzer, der gleich im Doppelpack angeschafft wurde, ist der Einseitensensor ES 3.0 der Firma ESO GmbH. Das Gerät kann eine Straßenbreite von 18 m erfassen. Einzelne Fahrspuren können ausgeblendet werden. Wie funktioniert das ES 3.0?

Das ES 3.0 ist kein Lasergerät, wie mancherorts zu lesen ist. Die Messung basiert auf einer Weg/Zeit Messung. Gemessen wird über einen sog. Sensorkopf, in den optische Helligkeitssensoren eingebaut sind. Fünf dieser Sensoren sind auf einer Breite von 50 cm verbaut. Ein vorbeifahrendes Auto erzeugt nacheinander in jedem der Sensoren ein sogenanntes “Helligkeitsprofil”. Die Zeit, die das Fahrzeug zur Durchfahrt benötigt, dient als Grundlage der Ermittlung der Geschwindigkeit.

Für die Geschwindigkeitsmessung werden die Sensoren 1, 2 und 3 genutzt, die auch parallel zueinander vom Gerät “wegstrahlen”.

Die Sensoren 4 und 5 laufen in einem spitzen Winkel auf den in der Mitte montierten Sensor 2 zu. Hiermit kann der Abstand des gemessenen Wagens zum Messgerät ermittelt werden. Folglich ist es möglich, die Messung auf verschiedene Fahrspuren einzustellen.

Das Gerät kann Durchfahrten von beiden Richtungen her messen. In der Regel dürfte aber nur jeweils eine Richtung “scharf” sein, da neben der Messung auch ein Frontfoto angefertigt werden muss.

Hierzu dient ein separates Fototeil. Dieses kann einige Meter vom Sensorkopf entfernt stehen. Nun muss nur noch sichergestellt sein, dass das gemessene Fahrzeug auch dasjenige ist, welches fotografiert wurde.

Hierfür ist die Messstelle entsprechend aufzubauen. Es muss eine Messlinie eingerichtet werden, an der das Gerät das Fahreug misst. Außerdem ist eine Fotolinie zu markieren. Diese gedachte Linie befindet sich quer zur Fahrbahn geschwindigkeitsunabhängig ca. 3 m hinter der Messlinie. Dort wird das Fahrzeug samt Fahrer abgelichtet. Nur mit der (fotografischen) Dokumentation der Mess- und Fotolinie, bspw. durch Hütchen, Kreide o.ä., kann eine nachweisbare Zuordnung der Messwerte zu einem Fahrzeug erfolgen.

Einsatzorte und Statistik macht die Stadtverwaltung zur g…

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Themen: Fachanwalt , Stadt Mainz , Messung , Messgerät , Bußgeldsachen , Mainzer Blitzer
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 5. Mai 2011 auf http://www.rechtsverkehr.de.

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