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Mahnungen in den USA

am 03.07.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Der Referendar soll täglich ein kurzes englisches Schreiben entwerfen, das dann korrigiert wird, damit er in Zukunft so schreiben kann, dass ein US-Anwalt ihn ernst nimmt. Die Aufgabe nimmt er ernst, nachdem er Anwalts- und Mandantenschreiben gesehen hat, die in Amerika höchstens ein müdes Lächeln hervorrufen. Als erstes dichtet er ein Mahnschreiben von Firma D an Firma USA über eine Zahlungsforderung im Verzug. Gar nicht schlecht gemacht, gutes Englisch, völlig verständlich, auch für den Amerikaner. Nur stellt er ein Bein ins Gefängnis. Aber nein, protestiert er, man muss doch Druck ausüben, Klage ankündigen, Frist setzen, Verzugszinsen und Anwaltskosten geltend machen. Vorsicht, meint der ausbildende Anwalt, in den USA nehmen Sie das Wort Druck gar nicht erst in den Mund. Denken Sie bei einer Mahnung an Amerikaner an Extortion, Blackmail und - bei Verbrauchern - an den Fair Debt Collections Practice Act. Sie dürfen die außergerichtliche Forderung nicht so wie in Deutschland …

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