Mahnbescheid und Inkasso

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT Der Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid.

Gerichtliches Aufforderungsschreiben

Der Mahnbescheid ist eine ausdrückliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner, den der Gläubiger bei dem zuständigen Gericht beantragt hat. Dies erfolgt zum Beispiel über die Internetseite: www.online.mahnantrag.de.

Reaktion des Schuldners

Der Schuldner kann nach Erhalt des Mahnbescheides die Forderung des Gläubigers begleichen. Zunächst sollte jedoch kontrolliert werden, ob die im Mahnbescheid aufgeführte Forderung einschließlich der Nebenforderung tatsächlich auch berechtigt ist. Dies gilt vor allem für die Höhe der Nebenkosten welche der Gläubiger unter Umständen überhöht geltend gemacht hat. Dass Gericht hat den Mahnbescheid ohne eine Prüfung der tatsächlichen Berechtigung des Gläubigers erlassen. Eine solche Prüfung kann auch nicht erfolgen, da der Gläubiger seinem Antrag keine Nachweise zu der Forderung beifügen muss. Bei dem Online-Mahnantrag erfolgt allein eine Art Schlüssigkeitsprüfung im Bezug auf die Nebenforderung.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Kommt der Schuldner zu dem Ergebnis, dass der Mahnbescheid nicht ordnungsgemäß ist, dann kann er gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch einlegen. Möglich ist auch die Einlegung eines Teilwiderspruchs, wenn eben nur ein Teil nicht ordnungsgemäß ist. Dies geschieht bequem über das dem Mahnbescheid beigefügte Formular.

Widerspruchsbegründung

Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht notwendig, empfiehlt sich aber um dem Gläubiger vom Grund des Widerspruches in Kenntnis zu setzen. Di…

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Themen: Artikel , 1. Inkasso

Erschienen 29. Juli 2010 auf http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de.

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