Magazin: Verfassungsgerichtsurteil zu EU-Vertrag nach EP-Wahl

Berlin (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht wird einem Magazinbericht zufolge nicht mehr vor der Wahl des Europaparlaments Anfang Juni sein Urteil über den EU-Reformvertrag von Lissabon fällen.

Der Richterspruch werde spätestens im Juli ergehen, berichtete das Magazin "Focus" am Wochenende unter Berufung auf Informationen aus Karlsruhe. Das neue Europaparlament, das nach dem Lissaboner Vertrag mehr Rechte bekommen würde, wird am 7. Juni gewählt.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sowie weitere Bundestagsabgeordnete und die Bundestagsfraktion der Linkspartei haben gegen den Lissabon-Vertrag geklagt, weil sie darin eine zu weitreichende Verlagerung von Kompetenzen auf die Europäische Union (EU) sehen. Bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatten vier der acht Richter erkennen lassen, dass ihnen manche Übertragung von Zuständigkeiten zu weit gingen. Sollte das Gericht Korrekturen verlangen, müsste das deutsche Zustimmungsgesetz unter Umständen geändert werden.

Wegen des Rechtsstreits ist Deutschland eines der drei Länder, die den Vertrag noch nicht ratifiziert haben. Die beiden anderen Länder sind Tschechien und Irland. Der tschechische Senat stimmt am Donnerstag über den Vertrag ab. In Irland könnte es im Herbst ein zweites Referendum geben. In Umfragen zeichnet sich dort eine Mehrheit für den im ersten Anlauf gescheiterten Vertrag ab. Nur mit Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten kann der Vertrag, von dem unter anderem die weitere Erweiterung der EU abhängt, in Kraft treten.



Quelle: Reuters (3. Mai 2009)

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Themen: Berlin , Germany , Legislation , Western Europe , Europe , Diplomacy; International Relations , German General News , Domestic Politics , European Union , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Mitgliedstaaten , Vertrag , Karlsruhe , Referendum , Elections , Europaparlament , EP

Erschienen 3. Mai 2009 bei http://www.reuters.com.

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