“Männer brauchen viel Zärtlichkeit! Aber nicht immer öffentlich!”
am 25.07.2007 von http://log.handakte.de/
Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt (hier: die Lebensgefährtin von Herbert Grönemeyer).
Diese Ausnahme gilt aber nicht für eine Verbreitung, …
Personen der Zeitgeschichte
Handakte WebLAWg / Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs…
BGH: Männer brauchen viel Zärtlichkeit! Aber nicht immer öffentlich! - Zur Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen in der Presse ohne Einwilligung des Abgebildeten (hier: die Lebensgefährtin von Herbert Grönemeyer)
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Diese Ausnahme gilt aber…
BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilligung kann zulässig sein - Caroline von Hannover.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1…
BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten (Olli Kahn).
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden; hierv…
OLG München: Verlinkung von Bildern einer Person - Durch die Setzung eines (Hyper-) Links auf Bildnisse einer Person können diese in einer Weise öffentlich zur Schau gestellt werden, die das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bildnisse werden verbreitet, wenn sie als körperliche Gegenstände weitergegeben werden. Öffentlich zur Schau gestellt werden Bildnisse, wenn sie für eine nicht bestimmt abgegrenzte und nicht untereinander oder zu einem Veranstalter persönli…
Identifizierende Bildberichterstattung
Handakte WebLAWg / Ohne eine Einwilligung des Abgebildeten gemäß § 22 KUG dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte veröffentlicht werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG). Bei der Verhaftung einer Person handelt es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis. Denn…
BGH: Das Privatleben eines Künstlers (Flugzeuge im Bauch ?)
recht verständlich / Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung jetzt seine Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Fotos in der Presse fortgeschrieben.Wie schon in der Caroline-Entscheidung des BGH, die hier ausführlicher behandelt wurde, wägt das Gerich…
BGH: Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente).
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (Anschluss an BVerfGE 101, 361 ff.; Senat, Urteile BGHZ 131, 332 ff.; 158, 218 ff., vom 19. Oktober 2004 - VI ZR…
