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Mängelhaftung nach Gebrauchtwagenkauf

am 20.12.2005 von http://log.handakte.de/

Schreckensvorstellung für Gebrauchtwagenkäufer: Wenige Wochen nach dem Kauf bleibt das Auto defekt liegen. Zum Albtraum wird das Geschäft aber erst, wenn der Käufer auf den Reparaturkosten sitzen bleibt. Dies droht ihm, wenn der Verkäufer die Haftung für Mängel ausgeschlossen hat oder wenn nicht zu beweisen ist, dass der Schaden schon beim Besitzerwechsel existierte. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Jahr wichtige Urteile gefällt. […]
Im Januar befand der BGH, dass die Haftung doch ausgeschlossen werden darf, wenn der Händler den Wagen nicht selbst verkauft, sondern den Kauf bloß vermittelt.
Ebenfalls laut BGH kann sich der Mann auf eine ebenfalls 2002 eingeführte Vorschrift berufen. Danach gilt: Wenn ein Käufer innerhalb eines halben Jahres Mängel entdeckt, wird vermutet, dass die Schäden schon zum Kaufzeitpunkt vorlagen.
Nach einem weiteren BGH-Urteil können Käufer, die ihr Auto mit Zusatzausstattungen ausrüsten und …

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