Mädchen musste dreimal von Brücke springen

Nase gebrochen, mit der Zigarette verbrannt, Kopf unter Wasser getaucht: Als treibende Kraft hinter den brutalen Misshandlungen einer Schülerin ist eine 16-Jährige aus Ochsenfurt (Kreis Würzburg) am Dienstag vom Amtsgericht Würzburg zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Opfer wurde auch gezwungen, dreimal von der zwölf Meter hohen Ochsenfurter Mainbrücke in den Fluss zu springen. Der Angeklagten „war aus nichtigem Anlass jedes Mittel recht, das Opfer brutal zu quälen“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Wohlfahrt. Nach den Erkenntnissen des Jugendschöffengerichts hat das Opfer schlecht über eine Bekannte der Angeklagten gesprochen. Das reichte der 16-Jährigen, um das andere Mädchen im Beisein einer ganzen Gruppe Jugendlicher stundenlang zu quälen. Auf dem Schulhof kam es zu einem brutalen Kniestoß ins Gesicht, bei dem die Nase der Schülerin brach. Einige Zeit später trat ihr die Angeklagte erneut mit voller Wucht gegen den Kopf. Das Jugendschöffengericht Würzburg sah es nach einer fünfstündigen Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit außerdem als erwiesen an, dass die Angeklagte zusammen mit einem weiteren Jugendlichen das Opfer mit Zigaretten verbrannt hat. Am Ende des mehrstündigen Martyriums wurde der Jugendlichen dann an einer Brunnenanlage mehrmals der Kopf unter Wasser gehalten. Dabei stieß sie mit dem Kopf an den Rand des Brunnens und verlor ein Stück Zahn. Auch mehr als ein halbes Jahr nach der Tat trägt das misshandelte Mädchen noch Spuren der Tat im Gesicht. Allerdings ist auch das Verhalten des Opfers teilweise nicht nachzuvollziehen: „Es ist alles sehr merkwürdig, wir verstehen es auch nicht“, sagte Wohlfahrt. Offenbar sprang die Schülerin, nach eigener Aussage als „Geburtstagsgeschenk“ für einen der anwesenden Jugendlichen, einmal freiwillig von der zwölf Meter hohen Brücke in den Main. Erst danach wurde sie zu drei weiteren Sprüngen gegen ihren Willen gezwungen. Außerdem hatte das Mädchen mehrmals die Gelegenheit wegzulaufen, kehrte aber immer wieder zu der Gruppe um die Angeklagte zurück. Ihrer Mutter sagte die Schülerin zunächst, sie sei mit dem Kopf gegen eine Laterne gelaufen. „Vielleicht hatte sie Angst vor zuhause“, mutmaßte Wohlfahrt. Die Angeklagte, die laut Wohlfahrt aus hochproblematischen Verhältnissen stammt, wurde nicht nur wegen vierfacher …

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Themen: Amtsgericht , Wasser , Springen , Von Der Brücke Springen

Erschienen 24. Januar 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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