Lehrerin darf Abiturnoten nicht verbessern
Recht verkehrt | 15. März 2010 — Ärgerlich. Eine Bonner Lehrerin muss 1.800,– EUR Geldbuße zahlen. Sie hat vorsätzlich Rechtschreibfehler in Abiturklausuren aus de…
Ordnungsmaßnahme ohne Alternative: Das Amtsgericht sprach eine Lehrerin frei, die ihren Schüler fest angepackt hatte. Doch das Urteil ist kein Freibrief für Pädagogen.
Biounterricht in einer Berliner Schule, zweite Stunde. Ein Raunen und Lachen geht durch die achte Klasse. Ein Mitschüler spielt den Kaspar. Die Lehrerin hat keine Chance, zu ihrer Klasse durchzudringen. Dreimal ermahnt sie den Klassenclown. Dreimal ignoriert der sie. Nach dem vierten Versuch verweist sie ihn des Raumes – in freundlich, direktem Ton. “Nee, kein Bock”, antwortet der 14-Jährige schroff. Die Lehrerin wiederholt ihre Aufforderung mit Nachdruck, steht an seinem Tisch. Der Schüler unterhält weiter seine Sitznachbarn. Gespannt blickt die Klasse auf ihre Lehrerin. Was wird sie tun? Wer wird sich durchsetzen? Die Lehrerin weiß nur eines: Dass sie ihre Autorität nicht verlieren darf. “Wenn ich ihn dann am Arm packe und sage: ‚jetzt sofort!’ begebe ich mich auf dünnes Eis, weil man Schüler nicht anfassen darf” sagt die Lehrerin Jessica Silber. Sie begrüßt das Urteil des Amtgerichts, das vergangene Woche in einem ähnlichen Fall zugunsten einer Lehrerin entschieden hat. Die Lehrerin hatte einem 11-jährigen Schüler einen zwei Zentimeter großen blauen Fleck verpasst, als sie ihn aus dem Klassenzimmer beförderte. Ordnun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. März 2010 auf http://log.handakte.de/.
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