Macht Google den größten Fehler seiner Firmengeschichte?

Vor wenigen Tagen gab Google die Einführung des neuen Dienstes „Google Search Plus World“ bekannt. Bei diesem Dienst handelt es sich um eine neue personalisierte Suche, die Ergebnisse aus dem hauseigenen sozialen Netzwerk Google+ priorisiert darstellt.

Bei der Option „persönliche Ergebnisse“ werden beispielsweise Bilder aus dem Dienst Picasa oder Google+ hochgeladen wurden, indiziert. Darüber hinaus soll nach Personen aus dem Bekanntenkreis im Suchergebnis beschränkt werden können, indem Google vor allem die Beziehungen aus dem eigenen sozialen Netzwerk Google+ auswertet. Abschließend sollen in den Suchergebnissen am Bildschirmrand auch Seiten von Prominenten und Organisationen vorgestellt werden, die den Anwender interessieren könnten.

Das offizielle Präsentationsvideo von Google, Plus your world finden Sie nachfolgend

www.youtube.com/watch?v=8Z9TTBxarbs

Hat sich Google mit diesem neuen Dienst einen Gefallen getan und wie ist er rechtlich einzuschätzen?

In den USA, wo der Dienst zunächst aktiviert wurde, hat das neue Angebot erhebliche Kritik hervorgerufen. Businessinsider.com titelte sogar „Google May Have Made The Worst Mistake In Its History This Week“. Darüber hinaus hat die Verbraucherschutzorganisation EPIC (Electronic Privacy Information Center) gegenüber der Los Angeles Times bestätigt, dass EPIC eine Beschwerde wegen Verletzung des Datenchutzes ernsthaft in Betracht zieht. In einem Statement heißt es, obwohl die Daten aus dem Google+ Account nicht öffentlich angezeigt werden, machen die Neuerungen die persönlichen Daten der Nutzer leichter zugänglich. Weiter heißt es, dass die Nutzer zwar die personalisierte Suche abschalten können soll, ihre Daten seien jedoch für die Suchmaschine zu finden.

Legt man die Berichterstattung für den US-Dienst zu Grunde, dürfte der Dienst auch in Deutschland zu erheblichen Bedenken aus datenschutzrechtlicher Sicht hervorrufen. Wenn die persönlichen Daten der Nutzer für die Suchmaschine abrufbar sind und der Nutzer lediglich entscheiden kann, ob seine persönlichen Ergebnisse angezeigt werden, dürfte hierdurch zumindest das Recht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung tangiert sein, da der Nutzer dann nicht darüber entscheiden kann, ob seine Daten von der Suchmaschine Google indiziert und abgefragt werden können oder nicht. Er kann lediglich auf die Anzeigemöglichkeit für Suchende Einfluss nehmen.

Hieran ändert sich auch dadurch nichts, dass der Dienst nur für Inhaber von google+ Accounts zugänglich sein soll. Zwar könnte aufgrund der Nutzungsbedingungen von google+ eine konkludente Einwilligung der Nutzer vorliegen, dass die Daten aus dem google+ Account den anderen Nutzern aus seinen Kreisen zugänglich sind. Allerdings dürfte Google nicht davon ausgehen, dass sich diese Einwilligung auch auf die Anzeige von Daten innerhalb der Suchergebnisse ausweitet. In keinem Fall dürfte jedoch ei…

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Themen: Datenschutz , Google , Soziales Netzwerk , Personenbezogene Daten , Picasa , Persönliche Daten , Social Network , Datenschutzeinstellung , Google Search Plus World , Plus Your World , Suchmaschinenergebnis

Erschienen 23. Januar 2012 auf http://www.wkblog.de.

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