M-V’s Datenschützer Karsten Neumann für Überwachungsgesetze?

Am 20. Juli 2009 hatte ich aufgrund eines Zeitungsartikels dem Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, per e-mail folgende Frage gestellt: Sehr geehrter Herr Neumann, unter der Überschrift "Testlauf: Polizei erfasst 73 000 Auto-Kennzeichen" werden Sie in der OZ u.a. wie folgt zitiert: "Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter, Karsten Neumann, fordert, weitere Einsätze der Automatischen Kennzeichen-Lesegeräte bis zur Klärung oder Rechtsgrundlagen auszusetzen. "Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern muss geändert werden", sagte er. Sind Sie wirklich der Auffassung, das SOG M-V müsse (im Sinne von "solle") geändert werden um derartige Aktionen zu legalisieren, anstatt diese schlichtweg als verfassungsrechtlich höchst problematisch schlicht zu unterlassen - oder handelt es sich hier…

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Themen: Polizei , OZ

Erschienen 18. August 2009 auf http://spitzelblog.blogspot.com/index.html.

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