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M-V: Kfz-Zulassung nur noch gegen Einzugsermächtigung

am 15.02.2006 von http://walfischbucht.wordpress.com

Um die Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer abzubauen, gelten ab 1. April 2006 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für die Zulassung von Fahrzeugen. Danach dürfen die Zulassungsbehörden Fahrzeuge erst dann zulassen, wenn der Fahrzeughalter bei den Finanzämtern keine Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer inklusive Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge) hat. Außerdem muss eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden.
Nur in wenigen Ausnahmefällen wird ein Fahrzeug auch ohne Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren zugelassen. Voraussetzung dafür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Finanzamts.
Wenn das Fahrzeug durch Dritte (z. B. Angehörige, Zulassungs-service, Autohäuser) zugelassen werden …

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Sartorienfelder / Im LawBlog läuft gerade eine Diskussion darum, wie man sich vor unberechtigten Lastschriften schützen kann, welche Fristen da zu beachten sind und wer im Zweifelsfall haftet. Beim Lastschriftverkehr muß man grundsätzlich zwischen zwei Verf…

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RA Arne Buck

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