LZR Racer “Wunderschwimmanzug” in Italien und Kanada verboten

Am 12. Februar 2008 wurde er offiziell in Sydney, New York, London und Tokio zeitgleich vorgestellt. Seitdem sind im 17 von 18 Weltrekorde in ihm aufgestellt worden. In einem solchen kurzen Zeitraum wurden seit Jahrzehnten nicht mehr soviele neue Rekorde aufgestellt. Und die olympischen Spiele in Peking stehen noch bevor.

Die Rede ist von dem neuen “Fastskin® LZR Racer” Schwimmanzug aus dem Hause Speedo. Drei Jahre wurde u.a. zusammen mit der US Raumfahrtbehörde NASA und Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen an der Entwicklung des Anzuges gearbeitet.

Nun hat Italien - im Anschluß an Kanada - den Schwimmanzug bei der Olympia-Qualifikation in Livorno verboten. Laut einer Weltverband-Regel muss aus Gründen der Chancengleichheit ein neuer Schwimmanzug für alle Sportler verfügbar sein. Der neuartige Schwimmanzug von Speedo wird nach Angaben des australischen Unternehmens aber erst ab Mitte Mai im Handel erhältlich sein. In der Zwischenzeit werden nur Schwimmer damit ausgestattet, die einen Sponsorenvertrag mit Speedo abgeschlossen haben.

Zwei Monate nach dem spektakulärem Launch des Anzuges will sich der Weltverband FINA im Rahmen der Kurzbahn…

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Themen: Peking , Rede , Sydney , Tokio

Erschienen 2. April 2008 auf http://www.123sportrecht.de.

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