Lustig: Rechtsdienstleistungsgesetz
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat gestern den Entwurf für das neue Rechtsdienstleistungsgesetz vorgestellt, das heute im Kabinett beraten wird und Mitte nächsten Jahres in Kraft treten soll.
Der Entwurf sieht vor, dass unentgeltliche Rechtsberatung in der Familie, im Freundeskreis oder für wohltätige Zwecke künftig erlaubt sein soll. Auch dürfen in Zukunft Unternehmen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung anbieten, z.B. dürfen Architekten im Baurecht, Banker zur Unternehmensnachfolge, Kfz-Werkstätten zur Schadensregulierung beraten.
Darf ich jetzt als Nebenleistung eine Bank aufmachen? Ein Reisebüro? Pizza-Taxi? Wird die Haftpflicht jetzt teurer?
Quellen: Handelsblatt Pressemitteilung des BMJ Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer RA Munzinger: Zu Risiken und Nebenwirkungen…
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Rechtsgebiet: Baurecht
Erschienen 23. August 2006 auf http://www.ra-blog.de.
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