LugÜ-Exequatur auch ohne Betreibungsverfahren zulässig

Im Urteil des Bundesgerichts vom 9. Februar 2009, 5A_634/2008 (zur Publikation vorgesehen) hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Vollstreckbarerklärungeines Entscheids nach dem LugÜ nicht nur über ein Betreibungsverfahren (und daran anschliessendes Rechtsöffnungsverfahren) bewirkt werden kann. Vielmehr könne auch direkt (d.h. ohne vorgängige Betreibung) ein Exequaturbegehren gestellt werden. Das Ergebnis erstaunt nicht. Schliesslich ergibt sich die Zulässigkeit dieses Vorgehens direkt aus dem LugÜ (Art. 32 LugÜ lässt daran nur auf den ersten Blick zweifeln). Jedenfalls wäre die Pflicht zur vorgängigen Einleitung einer Betreibung offensichtlich LugÜ-widrig. Erstaunlich ist lediglich, dass die Vorinstanz (Cour de justice du canton de Genève) offenbar zu eine…

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Themen: Ipr , Exequatur , Betreibung Lugü
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 4. April 2009 auf http://www.oliverkunz.ch/blog/.

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