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Luftsteuer war Luftnummer

am 07.12.2006 von http://www.kanzlei-hoenig.info

VGH München: Luftsteuer für Balkone ist rechtswidrig

Die von der Landeshauptstadt München erhobene Sondernutzungsgebühr (“Luftsteuer”) für Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, ist rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner von Sondernutzungsgebühren, die die gesamte Wohnanlage betreffen, bedürfe wegen des damit verbundenen Eingriffs in Freiheits- und Eigentumsgrundrechte einer besonderen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, an der es fehle (Urteil vom 22.11.2006, Az.: 8 BV 05.1918).

Quelle: Beck Aktuell

Ich verstehe ja nun nichts vom Verwaltungsrecht. Aber daß sich der Verwaltungsgerichtshof mit dieser Sache auseinander setzen mußte, zeigt mir, daß da irgendwelche Leute wirklich ernsthaft …

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