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Lufthansa muss Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung zahlen - Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 11 Ca 8952/06

am 28.06.2007 von http://www.arbeitsrecht-blog.de

Das vielleicht erste Urteil zum Schadensersatz bei Verstößen gegen das AGG ist diese Woche bekannt geworden. Eine bei der Lufthansa befristet angestellte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben, wurde aber wegen ihres Alters von 46 Jahren abgelehnt.
Als Argument hiergegen führte das Unternehmen das wirtschaftliche Risiko krankheitsbedingter Ausfälle bei älteren Arbeitnehmern an. Diese seien dem Unternehmen nicht zumutbar. Laut Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az.: 11 Ca 8952/06) verstößt die Argumentation des Lufthansa-Konzerns gegen das seit August vergangenen Jahres geltende AGG. Das wirtschaftliche Risiko möglicher Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürfe bei der Auswahl von Bewerbern nicht zum Maßstab gemacht werden.
Die Lufthansa muss der abgelehnten Bewerberin nunmehr wegen Diskriminierung 4000 Euro – und …

Ulrike Meyer am 10.03.2008 um 09:49 Uhr:

Also ich finde diese Entscheidung wirklich etwas zu hart, die Personalabteilung war doch einfach nur ehrlich ! Sollten sie der Dame sagen sollen, nein wir überleges es uns ?! So haben die Leute direkt klaren Tisch gemacht und normalerweise müsste dann gut sein !!

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Stewardess als zu alt abgelehnt - 4000 Euro Entschädigung

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