Lufthansa muss Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung zahlen - Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 11 Ca 8952/06
am 28.06.2007 von http://www.arbeitsrecht-blog.de
Das vielleicht erste Urteil zum Schadensersatz bei Verstößen gegen das AGG ist diese Woche bekannt geworden. Eine bei der Lufthansa befristet angestellte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben, wurde aber wegen ihres Alters von 46 Jahren abgelehnt.
Als Argument hiergegen führte das Unternehmen das wirtschaftliche Risiko krankheitsbedingter Ausfälle bei älteren Arbeitnehmern an. Diese seien dem Unternehmen nicht zumutbar. Laut Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az.: 11 Ca 8952/06) verstößt die Argumentation des Lufthansa-Konzerns gegen das seit August vergangenen Jahres geltende AGG. Das wirtschaftliche Risiko möglicher Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürfe bei der Auswahl von Bewerbern nicht zum Maßstab gemacht werden.
Die Lufthansa muss der abgelehnten Bewerberin nunmehr wegen Diskriminierung 4000 Euro – und …
Also ich finde diese Entscheidung wirklich etwas zu hart, die Personalabteilung war doch einfach nur ehrlich ! Sollten sie der Dame sagen sollen, nein wir überleges es uns ?! So haben die Leute direkt klaren Tisch gemacht und normalerweise müsste dann gut sein !!
Stewardess als zu alt abgelehnt - 4000 Euro Entschädigung
andreas-buschmann.net / Die Lufthansa lehnte die Einstellung einer 46-jährigen Stewardess wegen ihres Alters als nicht zumutbar ab. Die Ablehnung der Bewerberin als zu alt wird teuer: Das Arbeitsgericht Frankfurt (11 Ca 8952/06) hielt 4000 Euro Entschädigung wegen Diskrim…
Stewardess als zu alt abgelehnt - 4000 Euro Entschädigung
andreas-buschmann.net / Die Lufthansa lehnte die Einstellung einer 46-jährigen Stewardess wegen ihres Alters als “nicht zumutbar” ab. Die Ablehnung der Bewerberin als “zu alt” wird teuer: Das Arbeitsgericht Frankfurt (11 Ca 8952/06) hielt 4000 E…
AGG-Urteil wegen Altersdiskriminierung: Stewardess erstreitet 4000 Euro Schadensersatz
JuracityBlog / so das Arbeitsgericht Frankfurt (Urteil vom 25.06.2007 Aktenzeichen 11 Ca 8952/06). Die befristet beschäftigte 48 Jahre alte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben. Dieser Antrag nach § 9 TzBfG löst eine Begründ…
Jetzt also doch: Personalchefs fürchten AGG-Hopper
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Piloten klagen gegen Diskriminierung
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LAG Frankfurt: Klage von Lufthansa-Piloten wegen Altersgrenze in zweiter Instanz abgewiesen – Urteil v. 15.10.2007, Az. 17 Sa 809/07
Arbeitsrecht-Blog.de / Die Klage dreier Lufthansa-Piloten gegen eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren ist am 15. Oktober vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt in zweiter Instanz abgewiesen worden. Die positive Nachricht: Das LAG Frankfurt hält die Anwendbarke…
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Lufthansa-Klage gegen Flughafen Hahn um Ryanair-Beihilfen abgewiesen
Handakte WebLAWg / Die Klage der Deutschen Lufthansa gegen die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH wegen angeblicher Zahlung rechtswidriger Beihilfen an die Fluggesellschaft Ryanair ist abgewiesen worden. Eine entsprechende Mitteilung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH bestä…
» Lufthansa: 46-jährige Stewardess zu alt - Arbeitsrecht - Berufsalltag - Jobs - FOCUS Online
Die Lufthansa hat eine 46-jährige Bewerberin wegen ihres Alters als "nicht zumutbar" abgelehnt. Jetzt muss die Fluggesellschaft 4000 Euro Schadenersatz zahlen.
