Lügen nicht mehr erlaubt dank dem BGH?
am 16.07.2008 von http://www.datenschutzbeauftragter-online.de
Bei dem Urteil des BGH, eben von mir hier Infos eingestellt, ergibt sich zwischen den Zeilen ein Problem. Man lese den Absatz zur Angabe des Geburtsdatums nochmal in Ruhe:
Die Angabe des Geburtsdatums dient der Zweckbestimmung des Vertrags des Beklagten mit dem Verbraucher (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BDSG).*** Schon angesichts der Vielzahl der Teilnehmer am Payback-Programm gehört eine praktikable und gleichzeitig sichere Methode der Identifizierung der Programmteilnehmer zu den Vertragszwecken. Die Angabe des vollständigen Geburtsdatums ist bei einem Bonusprogramm, welches nach den Feststellungen des Berufungsgerichts rund dreißig Millionen Teilnehmer hat, zur Vermeidung von Identitätsverwechslungen in besonderer Weise geeignet.
Datenschützer sagen schon länger, dass man Daten wie ein Geburtsdatum bei einem Vertrag nicht wahrheitsgemäß angeben muss - wenn die daten nicht gebraucht werden, so etwa Dr. Thilo Weichert in der Welt:
Es ist übrigens auch zulässig, Fantasieangaben zu machen, wenn die Informationen für den Vertragsabschluss nicht unbedingt gebraucht werden.
Das Problem ist nur, siehe oben, dass der BGH sagt, Rabattkarten brauchen das …
Bundesgerichtshof : Payback - Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS - Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen Opt-out-Erklärung im Rahmen eines Bonusprogramms
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 16.07.2008 – Az. VIII ZR 348/06; Vorinstanzen: LG München I, Urteil vom 09.03.2006 – Az. 12 O 12679/05 = ; OLG München, Urteil vom 28.09.2006 – Az. 29 U 2769/06 = <b>Zur Sache</b> <br><br> Der Kläger…
BGH: Formularmäßige Opt-Out-Erklärung im Anmeldeformular vom Rabattsystem Payback teilweise unwirksam
Dr. Bücker Newsfeed / 1. In der Entscheidung vom BGH vom 16.07.2008 - Az. VIII ZR 348/06 billigte der BGH weitestgehend alle Payback-Klauseln, die von der Verbraucherschutzzentrale als unwirksam angesehen worden waren. Aufgrund der Vielzahl von Payback-Kunden sei es nach…
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Datenschutzbeauftragter Online / Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung d…
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung d…
BGH entscheidet über Payback Opt-Out Klausel
Recht Medial / Der Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung d…
BGH: Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Rechtblog / Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung…
» Im Hotel ist Lügen erlaubt - Nachrichten Reise - WELT ONLINE
Durch den Missbrauch der persönlichen Daten können beträchtliche Schäden entstehen. Welche Daten dürfen Hotels von ihren Gästen beim Check-in verlangen? Und wie können sich Reisende gegen den Missbrauch von Adressin…
