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Lügen haben...

am 10.07.2005 von http://www.feder-und-paragraph.de

...kurze Beine", war der Kommentar eines Homepage-Betreibers, die er unter eine 1-zu-1 übernommene Pressemitteilung auf seiner Homepage gesetzt hatte. Damit hatte er seine Meinung zu dieser Pressemitteilung mehr als deutlich gemacht. Aber war es wirklich eine Meinung? Oder nur eine Tatsachenbehauptung, die damit nicht unter die Meinungsfreiheit fallen würde?Das OLG Frankfurt/Main hatte sich mit eben diesem Fall zu befassen und entschied: Die Äußerung "Lügen haben kurze Beine" fällt unter die Meinungsfreiheit und somit kann nicht die Löschung & Unterlassung dieser Äußerung verlangt werden. Das OLG hielt dem Homepage-Betreiber insbesondere die Markierung seiner Äußerung als "Kommentar" zugute, da so dem durchschnittlichen Betrachter klar sein musste, dass dies eine subjektive Meinungsäußerung war. Ferner sah das OLG nicht die Grenze zur Schmähkritik überschritten.Diese OLG-Ansicht ist - auch im Sinne der Rechtssicherheit vieler kleiner Internetseiten mit subjektiven Meinungsäußerungen - zu begrüßen.Quelle der OLG-Entscheidung: Dr.-Bahr-News

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