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LSG:Hinweispflichten des Leistungsträgers, wenn der Hilfebedürftige in eine angemessene Wohnung umziehen soll

am 09.10.2006 von Rechtblog

Ohne Belehrung kein Fristbeginn. So läßt sich das Ergebnis der Entscheidung des LSG von Rheinland Pfalz wohl auf den Punkt bringen.

Grundsatz:
Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat ein Hilfebedürftiger Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Leistung wird in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen jedoch nur insoweit erbracht, als die Aufwendungen angemessen sind.
Ausnahme:
Auch nicht [...]

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Hinweispflichten des Leistungsträgers, wenn der Hilfebedürftige in eine angemessene Wohnung umziehen soll

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