LSG Rheinland-Pfalz segnet Sperrzeit nach Kündigung durch Caritas nach Kirchenaustritt ab

Wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz heute bekanntgab, hat das Gericht mit Urteil vom 30.03.2006 Aktenzeichen L 1 AL 162/05 die von der Arbeitsagentur gegen eine Mitarbeiterin der Caritas nach einer Kündigung verhängte Sperrzeit für in Ordnung befunden. Grund für die Kündigung war der Kirchenaustritt einer in einem Krankenhaus der Caritas beschäftigten Mitarbeiterin. Für ihren Arbeitsvertrag galten die Richtlinien des Verbandes, die vorsehen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus der katholischen Kirche austreten, nicht weiterbeschäftigt werden. Wenige Tage nach dem die Versicherte aus der Kirche ausgetreten war und mitgeteilt hatte, dass sie ihre Entscheidung nicht rückgängig machen werde, wurde ihr gekündigt. Das Landessozialgericht hielt auch die “negative” Religionsfreiheit nicht für ausr…

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Themen: Rheinland Pfalz

Erschienen 10. Mai 2006 auf http://blog.juracity.de.

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