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LSG Rheinland-Pfalz: Beginn des elektronischen Rechtsverkehrs

am 28.12.2005 von http://www.recht-blog.com

Das Landadessozialgericht Rheinland Pfalz hat als erstes Sozialgericht in Deutschland mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs begonnen.
Das bedeutet:
1. Klagen können per Email rechtswirksam eingereicht werden. Qualifizierte Signatur ist erforderlich.
2.

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LSG Rheinland-Pfalz: Beginn des elektronischen Rechtsverkehrs

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