LSG NRW: Keine bedarfsmindernde Anrechnung „Abwrackprämie“ auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)

In einer nun veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen[Beschluss vom 16.06.2010, Az.: L 12 AS 807/10 B ER] ist die sog. „Abwrackprämie“ (staatliche Umweltprämie) von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ausgenommen. Das Gericht war der Auffassung, die Umweltprämie in Höhe

von 2500,- EUR falle unter die anrechnungsfreien sog. „privilegierten zweckbestimmten Einnahmen“. Der von der Bundesregierung mit der staatlichen Umweltprämie verfolgte Zweck ‑ Stärkung der Nachfrage und Reduzierung der Schadstoffemissionen – ist nach Ansicht des LSG NRW ein anderer als der mit der Gewährung von Grundsicherungsleistungen verfolgte Zweck der Sicherung von Unterhalt oder Eingliederung. Er würde im Falle der Anrechnung der Prämie als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II vereitelt. Darüber hinaus beeinflusse der Erhalt der staatlichen Umweltprämie die Lage eines Hilfeempfängers grundsätzlich auch nicht so günstig, dass daneben Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären. Denn die staatliche Umweltprämie stehe dem Hilfeempfänger nicht tatsächlich nach freiem Ermessen für den privaten Konsum zur Verfügung. Der Erhalt der Prämie sei an die zweckentsprechende Verwendung geknüpft und setzte zum einen den Nachweis der Anschaffung eines neuen Pkw bzw. Jahreswagens und zum anderen den Nachweis der Verwertung bzw. Verschrottung des Altfahrzeugs voraus. Die Anschaffung eines neuen Pkw habe grundsätzlich auch nicht Einsparungen sonstiger Mittel in einem Umfang zur Folge, der die Lage des Hilfeempfängers so günstig beeinflusst, dass daneben Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären. Darüber hinaus stelle der mit der staatlichen Umweltprämie neu angeschaffte Pkw zwar Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II dar. Dieses sei jedoch bei der Berechnung des Hilfebedarfs, soweit es den jeweils individuell zu bestimmenden Freibetrag nicht übersteige, nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Der Entscheidung im Beschwerdeverfahren lag ein Fall zugrunde, bei dem sich eine 43-jährige alleinerziehende Mutter aus Iserlohn nach Anschaffung eines neuen Pkw im Wert von ca…

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Themen: Rechtsprechung , Unterhalt , Sgb II , Anrechnung , Hartz IV , Beschluss , Sozialgericht , Grundrechte , Staat , Hartz , Prozesse , Arbeitslosengeld II , Lsg , Abwrackprämie , Nrw , Nordrhein-westfalen , Landessozialgericht , Sozialversicherungsrecht , Landessozialgericht Nordrhein-westfalen , Bedarfsmindernd , Beschluss Vom 16.06.2010 - Az.: L 12 AS 807/10 B ER , Rechtsprechung Und Mit Abwrackprämie , Taatliche Umweltprämie
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 23. Juli 2010 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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