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LSG Hessen: Kleine Brüste sind keine Krankheit

am 20.04.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg

Das Landessozialgericht Hessen entschied in einem heute veröffentlichten Urteil:
Leiden Frauen psychisch unter einem kleinen Busen, haben sie dennoch keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Brustvergrößerung. Demnach müssen Krankenversicherungen die Kosten eines Brustaufbaus nur dann übernehmen, wenn eine körperliche Fehlfunktion vorliegt oder die Größe der Brust entstellend wirkt.
Eine gesunde kleine weibliche Brust könne nicht auf Kosten der Versichertengemein- schaft vergrößert werden, urteilten die Richter. Das …

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