LSG Darmstadt: Länger Arbeitslosengeld I statt Hartz IV bei späterer Meldung

Das Landessozialgericht Darmstadt (L 7/10 AL 185/04) entschied, dass eine verspätete Arbeitslosmeldung dann rechtmäßig sein kann, wenn dies dem Arbeitslosen aufgrund seines Alters zum Vorteil gereicht. Das LSG hatte den Fall eines Mannes aus Frankfurt zu entscheiden. Dies…

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Themen: Frankfurt , Hartz IV , Arbeitslosengeld , Darmstadt , Lsg

Erschienen 22. Oktober 2007 auf http://blog.juracity.de.

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