LSG Berlin - Brandenburg: Nach der Elternzeit ist das Arbeitslosengeld I fiktiv zu bemessen
Der Fall, den das LSG Berlin Brandenburg (Az.: L 12 AL 318/06) zu entscheiden hatte, dürfte nicht so selten sein. Eine Mutter hatte zunächst Elternzeit genommen. Zuvor war sie als Betriebswirtin tätig gewesen. Entsprechend nahm sie ihre Arbeit nach der Elternzeit wieder auf. Nach…
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Erschienen 25. Oktober 2007 auf http://blog.juracity.de.
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