Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung nach Love-Parade
Reuters | 26. Juli 2010 — Berlin (Reuters) - Nach der Katastrophe bei der Love-Parade in Duisburg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Töt…
Die Zahl der Todesopfer ist auf 20 gestiegen, die Zahl der Verletzten auf 511. Die neue Zahl der Verletzten umfasst auch solche, die aufgrund Alkohol – und Drogenkonsums ärtzliche Hilfe brauchten. (Quelle: Heute.de)
Inzwischen ist auch bestätigt, dass Thomas Wenner (ehemaliger Polizeipräsident Bochums) gegen den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Adolf Sauerland, und leitende Beamte der Stadt Duisburg Anzeige erstattet hat. (Quelle: Ruhrnachrichten.de Der Staatsanwaltschaft liegen nach Angaben von Zeit.de zwei Strafanzeigen vor. Der Staatsanwalt Rolf Haferkamp gab bekannt es werde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Auch seien bereits gestern Unterlagen die Veranstaltung betreffend beschlagnahmgt worden sein. Darunter auch wie der Tagesspiegel berichtet Unterlagen aus denen die Sicherheitsrisiken hervorgehen. Ebenso schreibt Spiegel-Online über ein Dokument dass den Veranstaltern der Loveparade ausdrücklich vorgibt:
“Die maximale Personenzahl, die sich gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten darf wird (…) auf 250.000 Personen begrenzt.” Quelle: Spiegel.deVergleicht man die Äußerungen der Veranstalter wenige Stunden vor der Massenpanik mit denen auf der Pressekonferenz am Sonntagmorgen, werfen sich doch einige Fragen auf. Denn Stunden bevor es zu dem Unglück kam, sprachen die Veranstalter noch von “ca. 1,4 Mio.” Menschen die an der Loveparade teilnahmen. Am Sonntagmorgen auf der Pressekonferenz wies Detlev von Schmeling diese Zahlen von sich und sprach von “einer belastbaren Zahl von 105.000 Menschen die im Zeitfenster von 9.00-14.00 Uhr mit der Bundesbahn angereist waren.” Und bei diesen 105.000 Menschen soll es sich, so von Schmeling, um den “weitaus größeren Teil” der Besucher gehandelt haben.
Angesichts des Dokumentes was der Spiegel zitiert und den Aussagen der Veranstalter liegt zumindest Fahrlässigkeit in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen nahe. Es kann doch nicht sein, dass die Veranstalter ein Limit von 250.000 Menschen auf dem Gelände seitens der Stadt haben und dann öffentlich (!) von der fast sechsfachen Anzahl sprechen?! Die Polizei widerspricht nach wie vor der Teilnehmerzahl von 1,4 Mio. Menschen, jedoch fehlt es noch immer an einer greifbaren Anzahl. Fakt ist: 105.000 Menschen waren das sicher nicht.
Traurig ist auch die Aussage des Staatsanwaltes Rolf Haferkamp. Er geht davon aus, dass die Ermittlungen Wochen, eher Monate andauern. Wahrscheinlich tritt der Oberbürgermeister Sauerland deswegen nicht zurück, derzeit spricht er von der Notw…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Juli 2010 auf http://www.juristischer-gedankensalat.de.
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