Soforthilfe für Loveparade-Opfer
LawBlog | 29. Juli 2010 — Die Stadt Duisburg hüllt sich seit Tagen in Schweigen, was die Verantwortlichkeit für das Loveparade-Desaster angeht. Lediglich…
Wie ich hier und a href=”http://www.juristischer-gedankensalat.de/?p=753″>hier schon geschrieben hatte, interessiert mich das Verfahren rund um die tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010. News rund um Schuldzuweisungen und -abweisungen, weitere Erfahrungsberichte und auch erschreckende Neuerungen gab es die letzten zwei Wochen genug.
In der aktuellen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg heisst es, das Ermittlerteam sei aufgestockt worden und man arbeite so schnell wie möglich. Das sollten sie auch, denn neben dem emotionalen Aspekt stellt sich auch die Frage: “Wer kommt für die Kosten auf?”. Kosten meint in diesem Falle Krankenhausbehandlungen, Beerdigungskosten u.s.w. Da diese Frage aber eine zivilrechtliche ist, muss erstmal der Verursacher gefunden werden. Immerhin wurde zwischenzeitlich von Rainer Schaller und der AXA ein Soforthilfefond eingerichtet. In der Presseerklärung heisst es u.a.:
“Die Einrichtung der Soforthilfe durch AXA ist dabei nicht als rechtliches Schuldanerkenntnis zu verstehen und bedeutet in keiner Weise, den Ermittlungen vorzugreifen.”
Rein rechtlich gesehen muss dieser Satz auch fallen, alles andere wäre tatsächlich eine Form des Schuldanerkenntnisses nach § 781 BGB. Weiter heisst es:
“Aus diesem Grunde behält sich der Versicherer auch vor, nach Klärung der Haftung für geleistete Zahlungen später andere Verantwortliche in Regress zu nehmen. “Das bedeutet nicht, dass Betroffene dann das Geld zurückzahlen müssen. Wir werden einmal gezahlte Beträge nicht zurückfordern”, betont Koch. Lediglich werden die Vorleistungen später auf mögliche Schadenzahlungen angerechnet.”
Soweit so gut, eine “Form der Verantwortung” ist wenigstens ein Zeichen, auch wenn genau diese im zweiten Satz wieder von sich geschoben wird. Rein PR-technisch für Herrn Schaller aber sicherlich positiv zu werten. Allerdings wird von der AXA nur an Betroffene in finanziellen Notsituationen gezahlt. Wie diese finanzielle Notsituation aussieht wird nicht erwähnt. Aber hier ist der Rahmen der Definition mehr als groß. Die Stadt Duisburg beteiligt sich nicht an diesem Hilfefond. Wie die Pressesprecherin gegenüber dem WDR sei die Stadt hochverschuldet und zudem sei das was auf der Loveparade passie…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. August 2010 auf http://www.juristischer-gedankensalat.de.
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