Loveparade 2010 – ein Jahr danach: Staatsanwaltliche Bewertung von Januar 2011 sickert durch
Die hier im Blog so intensiv diskutierte tödliche bei der 2010 erregt
kurz vor dem Jahrestag am 24.07. erneut auch allgemeine Aufmerksamkeit.
Zum einen hat gestern der Duisburger OB Sauerland einige Worte der Entschuldigung geäußert, allerdings eingeschränkt durch die
explizite Bezugnahme und Einschränkung auf seine „moralische Verantwortung“. Ich kann verstehen, dass das bei Betroffenen und
Duisburger Bürgern eher Kopfschütteln hervorruft. Die Erklärung kommt sehr spät. Und der Begriff „moralische Verantwortung“ ist
ebenso unbestimmt wie die Folgen daraus.
Dass Herr Sauerland nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft voraussichtlich nicht strafrechtlich verantwortlich ist,
ergibt sich aus einem staatsanwaltlichen „Einleitungsvermerk“ vom Januar 2011, auf 448 Seiten eine Art Zwischenergebnis der
Ermittlungen samt rechtlichen Bewertungen.
Seit Wochen wird im Landtag von NRW darüber diskutiert, ob man den interessierten Abgeordneten diesen staatsanwaltlichen Vermerk vom
Januar zur Verfügung stellen kann. Die im
Landtag hatte das vehement gefordert – zuletzt wollte die Regierung einigen Abgeordneten die Einsicht gestatten, ihnen anschließend
aber einen „Maulkorb“ für die inhaltliche Diskussion anlegen. Aber eine solche Geheimhaltung erscheint mittlerweile kaum noch
nachvollziehbar, denn derweil ist der Vermerk der Staatsanwalt auf breiter Basis durchgesickert (neudeutsch „geleakt“), und seine
Inhalte werden seit Mai auf dem halböffentlichen Markt verbreitet, beginnend mit dem „Spiegel“, der daraus eine Titelgeschichte
zimmerte (dazu hier im Blog).
Mittlerweile liegt der Bericht offenbar einer ganzen Reihe von Journalisten vor, am Montag berichtete Tagesthemen daraus, und auch
ich habe inzwischen eine Kopie.
Aus einer zu frühen Bekanntgabe vorläufiger staatsanwaltlicher Ermittlungsergebnisse und deren rechtlicher Bewertung darf weder eine
Störung der Ermittlungen resultieren noch eine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten der Beschuldigten, für die ja die
Unschuldsvermutung gilt. Für die Ermittlungen kann etwa die Gefahr bestehen, dass sich weitere Zeugen in ihren potentiellen Aussagen
abstimmen, wenn sie den derzeitigen Ermittlungsstand sowie andere Zeugenaussagen, die dort zitiert werden, kennen. Jedoch halte ich
diese Gefahr sechs Monate nach der Anfertigung des Vermerks für nur noch eingeschränkt gegeben. Mittlerweile werden sicherlich
weitere Zeugen gehört worden sein, und ob die rechtliche Bewertung noch dem heutigen Stand entspricht, ist fraglich. Die Namen
einiger der Beschuldigten werden zudem unabhängig von diesem Einleitungsvermerk seit Wochen in der Öffentlichkeit diskutiert.
Trotzdem sollte man bei der Veröffentlichung von Einzelheiten aus dem Vermerk sehr vorsichtig sein, um keine der betreffenden
Gefahren zu schüren.
Zum Inhalt:
Der staat…
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