Schwere Vorwürfe gegen Love-Parade-Veranstalter
Reuters | 28. Juli 2010 — Düsseldorf (Reuters) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Polizei erheben schwere Vorwürfe gegen den Veranstalt…
Viele der derzeit bekannt gewordenen Fakten zum Love Parde-Unglück sind für die Todesfälle nicht bedeutsam, da sie zwar möglicherweise pflichtwidrige Handlungen belegen, nicht aber einen unmittelbaren Zusammenhang mit den Todesfällen - so hat die Festellung, das Gelände sei zum Zeitpunkt der Katastrophe nicht überfüllt gewesen, gar keine Bedeutung, denn es ging um ein lokales Gedränge auf der Zugangsrampe, nicht um ein Gedränge auf dem Gelände. Auch ist es unerheblich, ob, wann und und welcher Breite Fluchtwege vom Gelände genehmigt wurden, denn diese haben bei der Katastrophe überhaupt keine Rolle gespielt. Auch der Zeitpunkt der Genehmigung ist unerheblich. Wir wissen nun, dass es weder zu einer "Massenpanik" gekommen ist noch die Todesfälle durch Stürze von Treppe, Mast oder Mauer verursacht wurden. Vielmehr wurden die meisten in dem Gedränge zerdrückt und erstickt. Daher sind vor allem diejenigen Umstände strafrechtlich (für § 222 und § 229 StGB) bedeutsam, die - vorhersehbar - dieses Gedränge verursachten. Im Folgenden geht es nicht um eine Zuweisung persönlicher Verantwortlichkeiten, auch nicht um eine Vorverurteilung Einzelner. Die persönlichen Verantwortlichkeiten und subjektiven Sorgfaltspflichtverletzungen sind von der Staatsanwaltschaft zu klären. Es sollen hier nur diejenigen Umstände herausgehoben werden, die als Kausalfaktoren für das Unglück in Betracht zu ziehen sind. Meine vorläufige Einschätzung beruht dabei auf den im Internet veröffentlichten Augenzeugenberichten, Fotos und Videos, aber auch auf den Stellungnahmen der Polizei, der Veranstalter und der Stadt Duisburg. Versucht man eine nüchterne Analyse, dann zeigt sich, welche Sorgfaltspflichtverletzungen überhaupt nur in Betracht kommen, die das Unglück mit verursacht haben können. Die Todesfälle ereigneten sich alle am unteren Ende der Rampe, als sich an dieser Stelle aus beiden Tunnels Ströme von Menschen trafen, die dann von dort auf die Rampe zum Geländeeingang abbiegen sollten. Es kam zu Stockungen, die lokal zu so dichtem Gedränge führten, dass die Menschen nach Auswegen suchen mussten. Sie sahen drei Auswege, nämlich einen Mast, einen Container und die Treppe. Als sie sehen konnten, dass es offenbar dort einigen Personen gelang, dem Gedränge zu entkommen, versuchten viele, zu einem dieser drei Punkte zu gelangen und so verstärkte sich das Gedränge noch, insbesondere in Richtung der Treppe. Dass aber der eigentliche Ausweg über die Rampe selbst offenbar von viel weniger Menschen wahrgenommen und benutzt wurde bzw. werden konnte, hatte m.E. folgende Gründe: a) dort installierte Einlasskontrollen bzw. durch Gitter geschaffene Engstellen hatten zu geringen Durchfluss, so dass nicht mehrere zehntausend Personen pro Stunde diese Kontrollen hätten passieren können. Diese Engstelle wurde zwar nach Berichten zu einem bestimmten Zeitpunkt entfernt, aber zu spät, um den schon entstandenen Stau aufzulösen. Es ergab sich also k…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Juli 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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