Love Parade - Unglück in Duisburg: Pressekonferenz (fast) ohne Antworten

In der Pressekonferenz zur erschütternden Love Parade-Katastrophe (link wdr) haben sich vier auf dem Podium sitzenden Verantwortlichen (der Bürgermeister, der Vize-Polizeichef, der Veranstalter und der Krisenstabschef) - hinzu kam noch der Pressesprecher der Loveparade aus der zweiten Reihe - zumeist der Beantwortung berechtigter Fragen entzogen, indem sie auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft hinwiesen. Es klang beinahe so, als habe ihnen die Staatsanwaltschaft verboten, sich zum Thema zu äußern. Aber worauf sollte ein solches "Äußerungsverbot" basieren? In einer Zeit, in der die Staatsanwaltschaften selbst (meines Erachtens viel zu weitgehend) regelmäßig Pressekonferenzen und -mitteilungen zu laufenden Verfahren durchführen, wäre dies höchst befremdlich.

Der eigentliche Grund ist wohl eher, dass gegen die Podiumsteilnehmer der Pressekonferenz selbst möglicherweise ermittelt wird oder sie dies zumindest befürchten (link). Beschuldigte haben durchaus das Recht zu schweigen und sie unterliegen auch keiner Wahrheitspflicht.

Der Panikforscher Prof. Schreckenberg, der das Sicherheitskonzept für die Loveparade vorab befürwortet hatte, saß nicht auf dem Podium. Er hatte aber schon am gestrigen Abend in einer wdr-extra-Sendung nicht Fehlplanung, sondern einzelne Besucher für die Todesfälle verantwortlich gemacht (link). Prof. Schreckenberg meint heute in einem weiteren Interview, möglicherweise habe man sein Konzept auch nicht richtig umgesetzt. Das Gelände sei für 350.000 Menschen ausgelegt gewesen, der Tunnel für 20.000 Menschen pro Stunde (link). Er deutet damit an, man habe seitens der Einsatzleitung vor Ort zu viele Menschen gleichzeitig in den Tunnel gelassen. Auch ihm steht es natürlich frei, das Konzept zu verteidigen. Aber wenn diese Angaben stimmen, dann hätte es 15 Stunden (!) gedauert, bis 300.000 Menschen auf dem Gelände gewesen wären, eine doch völlig unrealistische Vorstellung für eine solche Veranstaltung. Selbst die doppelte Menge von Zufluss hätte nahezu acht Stunden erfordert - und dabei sind nicht einmal die Besucher erwähnt, …

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Themen: Staatsanwaltschaft , Ermittlungsverfahren , Fahrlässige Tötung , Materielles Strafrecht , Duisburg , Katastrophe , Panik , Love Parade , Beschuldigte , Kriminologie , Pressekonferenz , Strafverfahrensrecht , Massenpanik , Todesfälle
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 25. Juli 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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