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Lotto-Toto-Lotterie beim BGH ums Spiel im Internet

am 26.06.2007 von http://rhgsig.wordpress.com

Ach, waren das noch Zeiten, als der Lottozettel noch von Hand ausgefüllt werden musste, der Name und die Anschrift in Blockschrift und nur unter Verwendung eines schwarzen Kugelschreibers. Und die samstagabendliche Glücksfee hatte einen Namen: Karin Tietze Ludwig.

Die Zeiten ändern sich und in jüngster Vergangenheit sind nicht nur die Möglichkeiten gestiegen, mussten die Gerichte sich mit der Zulässigkeit privater Wettanbieter beschäftigen und zuletzt auch sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die Regeln für den Internetvertrieb zu bewerten sind.

Jetzt musste sich der Kartellsenat des Bundesgerichtshof mit dem vom Bundeskartellamt gegenüber den Lottogesellschaften der Bundesländer ausgesprochenen Verbot beschäftigen, dass diese bei einer Ausdehnung ihres Internetvertriebs Erlaubnisvorbehalte zu beachten haben, die in anderen Bundesländern bestehen. Der Senat hat jetzt entschieden, dass dieses Verbot jetzt nicht für sofort vollziehbar erklärt werden darf.

Im Klartext bedeutet dies , dass dieses vom Bundeskartellamt ausgesprochene Verbot bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die gegen die Verfügung eingelegte Beschwerde nicht durchgesetzt werden darf.

Landesrechtlicher Erlaubnisvorbehalt für Internetvertrieb staatlicher Lottogesellschaften hat der Senat aber vorläufig bestätigt

Der Hintergrund ist darin zu sehen, dass die einzelnen Lottogesellschaften der Bundesländer auf der Grundlage eines so genannten Blockvertrags zusammenarbeiten. Hieraus ist auch der Begriff des Deutschen Lottoblocks abgeleitet. Der Beginn der Geschichte war im Jahre 1948, der Totoblock erblickte das Licht der Welt. Die Idee, die dahinter steckte war einfach: Weil es nach dem Krieg an allem fehlte, bedurfte es der Schaffung einer Geldquelle für die Sportförderung. Die Toto-Wette trug so wesentlich über ihre Ausschüttungen zur Förderung des Sports nach dem zweiten Weltkrieg bei. …

Erlaubnisvorbehalt für Lottovertrieb unbedenklich

Recht Medial / Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) darf die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften nicht dazu auffordern, Spielaufträge gewerblicher Spielvermittler abzulehnen, die in stationären Annahmestellen, etwa in Tankstellen oder Su…

BGH: Lottovertrieb im Internet

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das vom Bundeskartellamt gegenüber den Lottogesellschaften der Bundesländer ausgesprochene Verbot, bei einer Ausdehnung ihres Internetvertriebs Erlaubnisvorbehalte zu beachten, die in an…

BGH: Erlaubnisvorbehalt für Lottovertrieb unbedenklich

Rechtblog / Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) darf die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften nicht dazu auffordern, Spielaufträge gewerblicher Spielvermittler abzulehnen, die in stationären Annahmestellen, etwa in Tankste…

BKartellamt mahnt Lottogesellschaften ab

Handakte WebLAWg / Das Bundeskartellamt hat die regionalen Lottogesellschaften sowie den Deutschen Lotto- und Totoblock wegen verschiedener Verstöße gegen das deutsche und europäische Kartellrecht abgemahnt. Dabei geht es um drei Verhaltenskomplexe: die Aufforder…

BGH bestätigt staatliche Oberhoheit über Lotto

Reuters | Inlandsnachrichten / Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die monopolartige Stellung der staatlichen Lottogesellschaften auf Glücksspiele gestärkt. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bestimmte der BGH, dass die staatlichen Lot…

BGH entscheidet über Regionalitätsprinzip bei Lotto

Reuters | Inlandsnachrichten / Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute (Donnerstag) darüber, ob die staatlichen Lottogesellschaften ihre Spiele nur innerhalb ihres Bundeslandes veranstalten dürfen. Der BGH hatte im April darüber verhand…

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