lotto-betrug.de
am 15.02.2007 von http://domecht.twoday.net/Ebenfalls beim Kollegen Dr. Bahr findet man die Entscheidung zu lotto-betrug.de vom OLG Frankfurt (Beschluss vom 22.01.2007, Az.: 11 W 25/06). Das leitet …
LG Frankfurt a.M.: Domain lotto-betrug.de keine unwahre Tatsachenbehauptung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 30.03.2006 - Az.: 2/03 0 112/05) hat entschieden, dass die Domain lotto-betrug.de an sich weder eine wahre noch unwahre Tatsachenbehauptung darstellt.Der Beklagte, der durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, hatt
OLG Frankfurt a.M.: lotto-betrug.de keine unwahre Tatsachenbehauptung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 22.01.2007 - Az.: 11 W 25/06) hat entschieden, dass die Domain lotto-betrug.de an sich weder eine wahre noch unwahre Tatsachenbehauptung darstellt. Das Gericht bestätigt damit den Beschluss des LG Frankfurt a.M. au
lotto-betrug.de
domainblog / Endlich wieder ein Urteil zur freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG durch Domainnamen. Das LG Frankfurt (Beschluss vom 30. März 2006, Az.: 2/03 0 112/05) hat entschieden:Aus einer reinen Domain-Bezeichnung (hier: www.lotto-betrug.de) läss
LOTTO-BETRUG.DE
LawBlog / Aus einer reinen Domain-Bezeichnung (hier: www.lotto-betrug.de) lässt sich weder eine wahre noch unwahre Tatsachenbehauptung herleiten. So hat es das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 30. März 2006). In dem Beschluss war allerdi
lotto-betrug.de
muepe.de | weblog peter müller / Das Landgericht Frankfurt/Main (Beschluss v. 30.03.2006, Az.: 2/03 0 112/05) fügt eine neue Entscheidung zu der kurzen Liste, in der ein Domain-Name durch das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) gedeckt ist. Der Domai
Sonntagslinks
MarkenBlog / Domain-Namen und geistiges Eigentum OLG Frankfurt a.M.: Kein Unterlassungsanspruch der Deutschen Börse gegen DAX–bezogene Optionsscheine Citi Out From Under Umbrella OLG Frankfurt a.M.: “lotto-betrug.de” keine unwahre Tatsachenbeha
DPMA: Wortbildmarke Lotto mit Kleebatt zu löschen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat in einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 24.01.2008 - Az.: 305 39 481.9 / 41 - S 103/06) entschieden, dass die Wortbildmarke Lotto mit Kleeblatt mangels Unterscheidungskraft zu löschen ist.Bereits vor 2
KJM: Konzept von Lotto Bayern für geschlossene Benutzergruppe für Online-Lotto positiv
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vor kurzem eine Pressemitteilung veröffentlicht:Zum zweiten Mal hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Konzept zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene im Be
Kein “Lottoglück” im Kampf um lotto.eu
MarkenBlog / Vor dem Schiedsgericht des Prager Arbitration Centers wurde über die Vergabe der Domain lotto.eu verhandelt. Die Deutsche Lotto Marketing GmbH aus Münster hatte die Beschwerde gegen EURid wegen regelwidriger Vergabe der Domain eingereicht. In der
BKartA: Erwerb von Anteilen des Landes Rheinland-Pfalz an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH untersagt
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von 51% durch das Land Rheinland-Pfalz an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH untersagt. Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ist die einzige Lottogesellschaft in Deutschland, an der noch keine staa
OLG München: Lotto Bayern Jackpotwerbung verboten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Wettbewerbszentrale teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit:Durch Beschluss vom 22.04.2008 hat das Oberlandesgericht München in einem von der Wettbewerbszentrale gegen den Freistaat Bayern geführten Verfahren in drei Fällen Jackpotwerbun
Ehepaar doppelt im Glück
ElbeBlawg / Zwei Eheleute aus Osnabrück haben jeweils rund 350.000 Euro im Lotto gewonnen - ohne zuvor von dem Tipp des anderen zu wissen. Die beiden hätten bei derselben Lotto-Ziehung die richtigen sechs Zahlen angekreuzt, teilte Toto-Lotto Niedersach
