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LOTTO-BETRUG.DE

am 10.05.2006 von http://www.lawblog.de

Aus einer reinen Domain-Bezeichnung (hier: www.lotto-betrug.de) lässt sich weder eine wahre noch unwahre Tatsachenbehauptung herleiten. So hat es das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 30. März 2006). In dem Beschluss war allerdings nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden.
Der durchschnittlich informierte Internetnutzer entnimmt nach Auffassung des Gerichts einem Domainnamen nicht die Information, dass die dort Genannten strafbare Handlungen begangen hätten, die unter den …

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OLG Frankfurt a.M.: lotto-betrug.de keine unwahre Tatsachenbehauptung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 22.01.2007 - Az.: 11 W 25/06) hat entschieden, dass die Domain lotto-betrug.de an sich weder eine wahre noch unwahre Tatsachenbehauptung darstellt. Das Gericht bestätigt damit den Beschluss des LG Frankfurt a.M. au…

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